Wichtiges zu Kosten:
Mein Angebot richtet sich an Privatversicherte
Patienten und Selbstzahler.
Privatversicherte Patienten/ Beihilfe werden gemäß der
Gebührenordnung für Ärzte/Ärztinnen nach GOÄ
abgerechnet. Bei der privaten Krankenversicherung informieren
Sie sich bitte vorab über die vertraglich vereinbarten
psychotherapeutischen Leistungen sowie über die erforderlichen
Voraussetzungen für den Antragsprozess.
Selbstzahler
übernehmen die Kosten für die Beratung, die Behandlung und/oder
die Therapie privat. Es erfolgt keine
Datenweitergabe an die Krankenkasse.
Bundeswehr/ Heilfürsorge
Bundeswehrmitarbeiter und/oder Soldaten können ebenfalls direkt
einen Termin vereinbaren. Hier ist eine
Überweisung vom Truppenarzt nötig.
Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren
für gesetzlich Versicherte
Sollten Sie als gesetzlich Versicherte*r keinen zeitnahen
Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung
finden, besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie im Rahmen
des Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V) zu
beantragen und die Behandlung in meiner
Praxis in Anspruch zu nehmen.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche
Voraussetzungen und Unterlagen für die
Kostenerstattung notwendig sind.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum
Ablauf oder bei der Antragstellung.
So erreichen Sie mich - Ihr Weg zum Erstgespräch:
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten,
freue ich mich über Ihre Anfrage.
Am besten erreichen Sie mich per E-Mail, da ich
Ihre Nachricht so in Ruhe lesen und zeitnah darauf
reagieren kann. Wenn Sie lieber anrufen möchten,
ist das selbstverständlich auch möglich.
Sollte ich gerade nicht erreichbar sein, hinterlassen
Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Rückrufnummer,
und ich melde mich so bald wie möglich bei Ihnen zurück.
Das Erstgespräch ist ein wichtiger Schritt, um Ihr
Anliegen zu besprechen und
gemeinsam zu schauen, ob und wie eine Therapie für Sie passend
ist. Deshalb vergebe ich Termine für ein Erstgespräch
ausschließlich nach einem persönlichen Telefonat. In
diesem Gespräch können wir bereits offene Fragen klären
und die nächsten Schritte besprechen.
Nach dem Erstgespräch folgen zunächst probatorische
Sitzungen, die der Einleitung
einer Kurz- oder Langzeittherapie dienen. In dieser Phase geht
es darum, Ihre Anliegen genauer zu verstehen und den
therapeutischen Weg individuell auf Sie abzustimmen. Alternativ
kann ich Ihnen auch andere Beratungs- oder
Unterstützungsangebote empfehlen, falls diese
besser zu Ihrer Situation passen.
Wenn Ihre private Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist für
eine Langzeittherapie in der Regel eine vorherige Genehmigung
erforderlich. Gerne unterstütze ich Sie dabei,
die notwendigen Schritte hierfür zu klären.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!